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Achtung: Nach §2 Schweinepest-Monitoring-Verordnung sind alle Jagdausübungsberechtigten rechtlich verpflichtet, von jedem Stück Fallwild (incl. Unfallwild) vom Schwarzwild und von jedem vor dem Schuss oder beim Aufbrechen auffälligen Stück Schwarzwild Proben zur Untersuchung auf ASP zu entnehmen und dem Veterinäramt bzw. dem Veterinärinstitut zuzuleiten. Dazu werden von der Region Hannover bekanntermaßen Probenahmesets mit beigefügtem Probenbegleitschein zur Verfügung gestellt. Die Beprobung von Fall- und auch Unfallwild ist für die Früherkennung von ASP besonders wichtig.